Ausweiskontrolle

  • Securitrans oder Transportpolizei kann von dir verlangen, einen [hidden title=“Ausweis“]ID, Pass oder Aufenthaltsbewilligung[/hidden] zu zeigen.
  • Hast du keinen Ausweis dabei, kann deine Personalien per Funk überprüfen oder du kannst auf den Polizeiposten mitgenommen werden, bis man weiss, wer du bist.  Zudem kann Dich die Securitrans über den SBB Rechtsdienst wegen Verstössen gegen die Hausordnung verzeigen. Beispielsweise Gleisüberschreitung, Littering etc.
  • Du solltest keinen falschen Namen angeben oder einen gefälschten Ausweis zeigen, denn du machst dich damit strafbar.
  • Wehr dich nicht körperlich, du machst dich damit strafbar. 

Deine Rechte:

  • In der Schweiz besteht keine Ausweispflicht, daher ist es nicht strafbar, wenn du diesen nicht dabei hast.
  • Du musst nur deine Personalien angeben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Meldeadresse, Heimatort).
  • Du bist nicht verpflichtet Arbeit (Arbeitgeber*in, Lehrmeister*in), Hobbies, Bekannte etc. bekanntzugeben.
  • Du kannst von Beamt*innen ohne Uniform, die deinen Ausweis kontrollieren, verlangen, dass sie dir ihren Ausweis zeigen und du kannst dir ihren Namen aufschreiben.

Warum?

Die Securitrans gilt vor dem Gesetz als Beamte und verzeigt körperliche Attacken nicht wegen Tätlichkeit sondern wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, was bei einer Verurteilung wesentlich härter bestraft wird.

Die Securitrans vertritt das Hausrecht für die SBB und verfügt zusätzlich über die vom BGST (Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr) definierten Kompetenzen.

Gesetztestext: Art. 4 Befugnisse der Sicherheitsorgane

1 Der Sicherheitsdienst und die Transportpolizei können:
1. Personen befragen und Ausweiskontrollen vornehmen; 2. Personen, die sich vorschriftswidrig verhalten, anhalten, kontrollieren und wegweisen; 3. von Personen, die sich vorschriftswidrig verhalten, eine Sicherheitsleistung verlangen.